AGBs


Allgemeine Geschäftsbedingungen der Blitz-Kurier GmbH

Jedem Transportauftrag zwischen dem Auftraggeber und der Blitz-Kurier GmbH liegen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zugrunde.

Allgemeines

Diese Bedingungen gelten für die Behandlung, die Abfertigung, den Umschlag und die Aufbewahrung von Sendungen sowie für die gesamte Transportleistung durch die Blitz-Kurier GmbH und aller beauftragten Unternehmen.

Die Blitz-Kurier GmbH ist berechtigt, Transportaufträge auch an andere Frachtführer, Kuriere oder Unternehmen weiterzugeben. Weiterhin behält sich die Blitz-Kurier GmbH das Recht vor, Sendungen aus seinem Zustellgebiet im Ausnahmefall, d.h. bei unvorhersehbaren Situationen, unrentablen Anfahrtswegen, per Deutsche Post AG zuverschicken. Als zugestellt gilt dann die Übergabe an die Deutsche Post AG. Die Mehrkosten übernimmt die Blitz-Kurier GmbH.

Gegenstand des Transportauftrages ist die Abholung und Ablieferung der zu befördernden Sendungen an den Empfänger oder einen empfangsberechtigten Dritten. Soweit der Auftraggeber nicht ausdrücklich eine persönliche Übergabe an den Empfänger fordert, können alle Sendungen auch an andere Personen ausgehändigt werden, die unter der Empfangsadresse angetroffen werden. Die Zustellung erfolgt üblicherweise über den Hausbriefkasten.

Empfangsbestätigungen werden nur im Auftrag des Versenders vom Empfänger angefordert.

Ausgenommen vom Transport durch die Blitz-Kurier GmbH sind:

Sendungen, deren Inhalt Nachteile für andere Güter oder sonstige Gegenstände, Tiere oder Personen zur Folge haben können. Dazu gehören auch die gefährlichen Güter, soweit Sie unter die entsprechenden Bedingungen des jeweiligen Transportmittels fallen. Übergibt ein Auftraggeber dennoch Sendungen, die nach Ziffer von der Transportleistung ausgeschlossen sind, so haftet er für alle etwa eintretenden Folgen. Sendungen von besonderen Wert, wie z.B. Gold, Edelmetalle, Schmuck, Münzen, Urkunden und Wertzeichen aller Art werden nur übernommen, wenn von Seiten des Versenders hierfür eine Versicherung besteht, oder der Versender schriftlich vor Auftragsvergabe erklärt, daß er die Blitz-Kurier GmbH von jeder Haftung entbindet. Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Sendungen ohne Verpackung werden nur übernommen, wenn ausgeschlossen ist, daß diese Sendungen beschädigt werden können, bzw. daß andere Sendungen von dieser beschädigt werden können.

Transportleistungen und Entgelte

Die Transportleistungen und Entgelte definieren sich nach der jeweils neusten Angebots- und Preisliste.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der aktuellen Mehrwertsteuer.
Abweichende Bedingungen bedürfen vor Auftragsannahme der schriftlichen Bestätigung.

Haftung

Die Blitz-Kurier GmbH haftet nur für Schäden die auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen sind, die er, einer seiner Leute oder ein sonstiger Erfüllungsgehilfe (§428HGB) vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein, das ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, begangen hat. Für Schäden, die auf das Verhalten eines seiner Leute oder sonstigen Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind, gilt dies nur, soweit diese Personen in Ausübung ihrer Verrichtung gehandelt haben. Die Blitz-Kurier GmbH ist auch von dieser Haftung befreit soweit der Schaden auf Umständen beruht, denen er auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen er nicht abwenden konnte. Ansprüche gegen die Blitz-Kurier GmbH erlöschen, wenn der Absender oder der Empfänger den Verlust, Teilverlust, eine Beschädigung oder eine sonstige Pflichtverletzung nicht innerhalb von 21 Tagen nach Übergabe schriftlich anzeigt.

Bei nachweispflichtigen Sendungen ist die Haftung auf den Höchstbetrag von 25,00 € und bei nicht nachweispflichtigen Sendungen auf den Höchstbetrag von 10,00 € begrenzt.
Eine Haftung für Folgeschäden und entgangene Gewinne ist auf jeden Fall ausgeschlossen (§§407ffHGB).

Anmeldung von Ansprüchen / Verjährung

Etwaige Ansprüche sind bei der Blitz-Kurier GmbH schriftlich anzumelden.
Alle Ansprüche, gleichviel aus welchem Rechtsgrund, verjähren nach 8 Monaten. Die Verjährung beginnt mit Kenntnis des Berechtigten von dem Anspruch, spätestens jedoch mit der Ablieferung der Sendung.

Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Rathenow
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